Die URS-Gruppe wurde im Jahr 2013 durch die Rechtsanwaltssozietät Gasteiger Reitzer & Kollegen an den heutigen Standorten München, Kaufbeuren, Landsberg am Lech und Marktoberdorf gegründet. Die Leistungen der Sozietät haben sich seit dieser Zeit vorrangig am Beratungsbedarf mittelständischer Unternehmen und an dem von Privatpersonen orientiert.
Als Rechtsanwälte, Steuerberater, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und gewerblichen Rechtsschutz lösen wir sämtliche rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen bei einem fallrelevanten Bezug zum Arbeitsrecht. Für die Beratung und Vertretung von Mandanten zur Lösung individual- und kollektivarbeitsrechtlicher Fragestellungen, die häufig auch das Gesellschafts-, Sozial- und Steuer-, Medizin- und Sportrecht berühren, steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Verfügung. Wir betreuen und vertreten auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten, darüber hinaus werden von uns auch Vorstände, Geschäftsführer, Angestellte in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen sowie Sportler und Personen der medizinischen Berufe beraten.
Wir sind als Rechtsanwälte und Fachanwälte teilweise überregional in ganz Deutschland jedoch meist im Allgäu, über Buchloe, Mindelheim, Memmingen, Kaufbeuren, Bad Wörishofen, Kempten, Marktoberdorf, Füssen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Starnberg, der Ammersee- und Fünf-Seen-Region, Schongau, Weilheim und München tätig.
Unsere Stärken
Die Bündelung von Fachkompetenzen aus verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts unter einem Dach hebt uns von der reinen Fachkanzleien für Arbeitsrecht ab. Der fachliche Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Rechtsgebiete und innerhalb der URS Gruppe ist für uns selbstverständlich. Die persönliche und engagierte Beratung unserer Mandanten hat für uns höchste Priorität.
Wir verfügen insbesondere in den Bereichen Kündigung und Kündigungsschutz über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Wahrnehmung Ihrer Interessen (z.B. bei Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag) sowie in der richtigen Strategie und Taktik bei der Vertretung vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzverfahren, Abmahnung, Gehalt, Versetzung, Zeugnis u.a.).
Darüber hinaus beraten und begleiten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts, die sich vor Beginn und im Laufe Ihres Arbeitsverhältnisses stellen können. Dazu gehört die Prüfung des Ihnen gestellten Vertrages (Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag), die Wahrung Ihrer Rechte (bspw. bei Mutterschutz und Elternzeit einschließlich dem Verlangen von Teilzeit während und nach der Elternzeit) sowie notfalls deren gerichtliche Durchsetzung.
Die Pflichten von Geschäftsführern und Vorständen können sehr weitreichend sein. Neben den vertraglichen Pflichten bestehen beispielsweise steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Verantwortlichkeiten.
Wir bieten fachkundige Beratungsleistungen zu allen Aspekten ihres Dienstverhältnisses an, darunter die Prüfung Ihrer Verträge (Dienstvertrag, Vorstandsvertrag, u.a.) insbesondere darauf, ob Ihre Interessen berücksichtigt sind, die Haftungsrisiken kalkulierbar bleiben und welche Rechte und Pflichten Sie im Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses haben (Altersvorsorge, Wettbewerbsverbot, u.a.).
Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten sollten vermieden werden, gut gerüstet sind wir für diesen Fall trotzdem immer.
Wir beraten und unterstützen Unternehmen zuverlässig und kompetent bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer unternehmerischen Entscheidungen, angefangen von der Unternehmensgründung über Unternehmenskauf (einschließlich Betriebsübergang) bis hin zur Umstrukturierung und Reorganisation.
Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst die Erstellung aller im Arbeitsrecht relevanten Verträge, die Anpassung bestehender Verträge an die neueste Rechtsprechung, die Vorbereitung und Begleitung disziplinarischer Maßnahmen sowie die bundesweite Vertretung vor Gerichten. Ein wichtiges Kompetenzfeld ist daneben die Beratung und Vertretung zum Thema "Scheinselbständigkeit" sowie die Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat nebst Gestaltung kollektivrechtlicher Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung, Interessenausgleich, Sozialplan).
Die Beratung bei arbeits- und dienstvertraglichen Fragestellungen im Krankenhaus gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie die Gestaltung von Arbeitsverträgen für ärztliches und nichtärztliches Personal im niedergelassenen Bereich. Da die Begeisterung für Sport den Blick auf die komplexen rechtlichen Probleme nicht in den Hintergrund rücken und eine professionelle anwaltliche Betrachtung nicht ersetzen darf, stellt Sportrecht einen weiteren Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei als Schnittstelle zum Arbeitsrecht dar. Wir beraten in allen praxisrelevanten Themen zum:
Die Beratung von Führungskräften und Kapitalgesellschaften erfordert spezielles know-how im Bereich des Gesellschaftsrechts. Unsere Expertise erlaubt die Betreuung unserer Mandanten z.B. bei
Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir ‚lagerübergreifend‘ und unabhängig. Unsere hohe kommunikative Kompetenz erlaubt zudem die Beratung von Unternehmen und Führungskräften bzgl. der internen und externen Kommunikation im Rahmen der Umsetzung von unternehmerischen Entscheidungen.
Sozialrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen gewinnen insbesondere bei der Beratung von Unternehmen eine zunehmend hohe Bedeutung. Wir unterstützen unsere Mandaten insbesondere bei
Das Arbeitsrecht im Außendienst ist durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Grundlegend finden die zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen Anwendung, etwa zum Arbeitsschutz, zum Urlaub, zum Mutterschutz und zur Elternzeit sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.
Unsere gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen im Außendienstarbeitsrecht setzen wir für unsere Mandanten ein. Wir unterstützen Sie professionell und individuell im Außendienstarbeitsrecht:
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Master of Laws, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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